Vor der Kostenerstattung einer Psychotherapie steht deren Beantragung

Formalitäten, bei denen wir Sie gern unterstützen

Grundsätzlich gilt: Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und der meisten privaten Krankenversicherungen. Ist eine psychotherapeutische Behandlung notwendig, müssen lediglich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Gesetzlich versichert

Wenn Sie sich also nach den Probesitzungen entschieden haben, die Behandlung in unserer Praxis durchzuführen, dann müssen Sie als gesetzlich Versicherter das Formular "Antrag des Versicherten auf Psychotherapie" ausfüllen, das Sie von uns erhalten.

Bericht eines Mediziners (Konsiliarbericht)

Von Ihrem Hausarzt oder dem überweisenden Facharzt benötigen wir einen Konsiliarbericht auf einem speziellen Formular, das wir Ihnen ebenfalls mitgeben. Auf diesem Blatt informiert der Arzt darüber, welche ärztlichen Mitbehandlungen gegebenenfalls erforderlich sind und ob von ärztlicher Seite etwas gegen die Therapie spricht. Dieses Blatt geben Sie bitte an uns zurück bzw. der Arzt schickt es uns direkt zu.

Kurzzeit- oder Langzeittherapie

Handelt es sich um einen Antrag auf Kurzzeittherapie (2 x 12 Stunden), liegt in der Regel innerhalb weniger Tage die Genehmigung für die Therapie vor. Ein Antrag auf Langzeittherapie (36 Stunden) dauert länger, da zusätzlich zum oben Genannten noch ein Bericht an einen externen Gutachter erstellt werden muss. Bis die Unterlagen von der Krankenkasse zum Gutachter und von diesem wieder zurück bei der Kasse sind, vergehen meist mindestens 3 Wochen bis zur Bewilligung.

Privat versichert

Sind Sie privat versichert, unterscheiden sich die Beantragungsmodalitäten je nach Versicherung. Die genaue Vorgehensweise erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung.

Beihilfe

Ist die Beihilfe beteiligt, muss der Antrag auf speziell von der Beihilfestelle anzufordernden Formularen gestellt werden. Auch verlangt die Beihilfe einen ausführlichen Bericht vom Therapeuten an einen externen Gutachter. Die private Versicherung folgt meist der Zusage der Beihilfe, fordert jedoch oftmals ebenfalls noch eine Antragstellung auf eigenen Formblättern. Auch hier ist in der Regel ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich.

Sobald die Bewilligung der Krankenkasse, Privatversicherung oder der Beihilfestelle vorliegt, kann mit der regelmäßigen Behandlung begonnen werden.